Der Potentialausgleich gehört zu den inneren Blitzschutz Maßnahmen. Potentialausgleich bezeichnet man eine gut leitfähige Verbindung. Der Potentialausgleich muss in jedem Gebäude in dem Hausanschlussraum eingerichtet werden.
In der Blitzschutznorm ist festgelegt, dass bei einem äußeren Blitzschutz die Erdung mit dem Potentialausgleich verbunden sein muss. Es reicht nicht nur ein äußerer Blitzschutz, es muss auch ein innerer Blitzschutz ausgeführt werden, um die Potentialunterschiede, die beim Blitzeinschlag entstehen auszugleichen.
Ein Blitzschutzpotentialausgleich wird unteranderem errichtet, um Schäden innerhalb des Gebäudes zu verhindern. Es müssen verschiedene Anlageteile mit dem Potentialausgleich (Überspannungsschutzgerät) verbunden werden.
Für den Potentialausgleich von Leitungen werden Überspannungsschutzgeräte verwendet. Bei jedem Gebäude muss eine Norm einhalten, nach dieser Norm ist ein Hauptpotentialausgleich Pflicht. Lassen sie sich von uns über den allgemeinen Blitzschutz beraten!
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